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   LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10   

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LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10 (https://dejure.org/2010,26998)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.10.2010 - 8 Sa 357/10 (https://dejure.org/2010,26998)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - 8 Sa 357/10 (https://dejure.org/2010,26998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 1 TV-L; § 26 Abs. 2 TV-L; § 7 Abs. 3 BUrlG; § 7 Abs. 4 BUrlG
    Mangels eigenständiger Regelung aus § 26 Abs. 1 TV-L entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch; Entstehung des Urlaubsgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangels eigenständiger Regelung aus § 26 Abs. 1 TV-L entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch; Entstehung des Urlaubsgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10
    Nach dem Urteil des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2010 ( 9 AZR 128/09 ) genüge - im Sinne einer gebotenen Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Urlaubs- oder Abgeltungsansprüchen - der Umstand, dass sich die Tarifvertragsparteien vom gesetzlichen Urlaubsregime gelöst und stattdessen eigene Regeln aufgestellt haben.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Tarifvertragsparteien zwar Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. zu vertraglichen und tarifvertraglichen Mehrurlaubsansprüchen BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15 ; vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 , NZA 2010, 810 = SAE 2010, 203; vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945 = NZA 2010, 1011; ebenso Bauer/Arnold Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 39 zu 3; Krieger/Arnold NZA 2009, 530; Schlachter RdA 2009 Sonderbeilage Heft 5, 31, 35; Subatzus DB 2009, 510 ).

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH kein Unionsrecht entgegen ( BAG vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - aaO.).

    Jedenfalls ist der bestehenden Rechtsprechung des EuGH zu entnehmen, dass das Unionsrecht einem tariflich angeordneten Verfall des Urlaubs- oder Abgeltungsanspruchs, der den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigt, nicht entgegensteht (vgl. BAG vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - aaO.).

    Das Bundesarbeitsgericht hält auch für tarifliche Ansprüche auf Abgeltung von Mehrurlaub an seinen Auslegungsüberlegungen zum Verfall tariflicher Mehrurlaubsansprüche fest ( BAG vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - aaO.).

    Der "Gleichlauf" der Ansprüche ist die Regel, ihr unterschiedliches rechtliches Schicksal die Ausnahme (vgl. BAG vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - aaO.).

    Darüber hinaus enthält der TV-L keine eigene Verfallsregelung etwa in der Hinsicht, dass "Urlaub, der nicht innerhalb der genannten Fristen angetreten ist, verfällt, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist" (vgl. BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO.) oder "Urlaub, der nicht innerhalb der genannten Fristen angetreten ist, verfällt" ( BAG vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - aaO.).

    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts zum Regel-Ausnahme-Verhältnis gilt auch für Tarifverträge (vgl. BAG vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - aaO.).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Tarifvertragsparteien zwar Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. zu vertraglichen und tarifvertraglichen Mehrurlaubsansprüchen BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15 ; vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 , NZA 2010, 810 = SAE 2010, 203; vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945 = NZA 2010, 1011; ebenso Bauer/Arnold Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 39 zu 3; Krieger/Arnold NZA 2009, 530; Schlachter RdA 2009 Sonderbeilage Heft 5, 31, 35; Subatzus DB 2009, 510 ).

    Fehlt eine solche tarifliche Regelung, ist auch der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende Mehrurlaub entsprechend den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes zu behandeln (vgl. BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG = EzA-SD 2009, 9).

    Darüber hinaus enthält der TV-L keine eigene Verfallsregelung etwa in der Hinsicht, dass "Urlaub, der nicht innerhalb der genannten Fristen angetreten ist, verfällt, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist" (vgl. BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO.) oder "Urlaub, der nicht innerhalb der genannten Fristen angetreten ist, verfällt" ( BAG vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - aaO.).

    Die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof stellt eine Zäsur in der Rechtsentwicklung dar (vgl. BAG vom 24. März 2009 - aaO.).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10
    Für einen Regelungswillen, der zwischen Ansprüchen auf Abgeltung von Mindest- und Mehrurlaub unterscheidet, müssen auch bei Tarifverträgen, die vor der Entscheidung des EuGH in der Sache "Schulz-Hoff" ( 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 1 = EzA EG Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) beschlossen wurden, deutliche Anhaltspunkte bestehen.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Tarifvertragsparteien zwar Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. zu vertraglichen und tarifvertraglichen Mehrurlaubsansprüchen BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15 ; vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 , NZA 2010, 810 = SAE 2010, 203; vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945 = NZA 2010, 1011; ebenso Bauer/Arnold Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 39 zu 3; Krieger/Arnold NZA 2009, 530; Schlachter RdA 2009 Sonderbeilage Heft 5, 31, 35; Subatzus DB 2009, 510 ).
  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10
    Darüber hinaus ist jedenfalls für tarifliche Regelungen im Bereich des öffentlichen Dienstes im Regelfall als mutmaßlicher Wille des Tarifgebers anzunehmen, den Mehrurlaub den anerkannten Grundsätzen des allgemeinen Urlaubsrechts zu unterstellen ( BAG vom 3. Februar 1971 - 5 AZR 282/70 - BAGE 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • ArbG Lüneburg, 11.02.2010 - 4 Ca 212/09
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 8 Sa 357/10
    1) Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 11. Februar 2010 - 4 Ca 212/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Nach alledem ist von einem eigenständigen Urlaubsregime im Bereich des TVöD auszugehen (so auch: LAG Düsseldorf vom 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 - Rdnr. 35 nach Juris, LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rdnr. 34 nach Juris; a.A.: LAG München, Urt. v. 29.07.2010 - 3 Sa 280/10; LAG Hannover, Urt. v. 04.10.2010 - 8 Sa 357/10; LAG Hamm, Urt. v. 20.01.2011 - 16 Sa 282/10 ).
  • ArbG Trier, 15.05.2012 - 3 Ca 179/12

    Urlaubsabgeltung - Wiedergenesung bis zum Ende des Übertragungszeitraums -

    Für den Willen zu einer solchen "freien", also vom Schicksal des gesetzlichen Mindestanspruchs abweichenden Regelung müssen indes nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen, da die Vertragsparteien nur ausnahmsweise vom Gesetzesrecht abweichen wollen und ein Gleichlauf gesetzlicher und übergesetzlicher Ansprüche daher die Regel, ihr unterschiedliches rechtliches Schicksal die Ausnahme bildet; fehlt es an einer solchen eigenständigen Regelung, teilt der vertragliche Mehrurlaub das rechtliche Schicksal des gesetzlichen Mindesturlaubs (BAG 24.03.2009 NZA 2009, 538, 546; 23.03.2010 NZA 2010, 810, 814 f.; 04.05.2010 NZA 2010, 1011, 1013; 12.04.2011 NZA 2011, 1050 ff.; ferner LAG Hamm 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08; LAG Schleswig-Holstein 17.02.2010 - 3 Sa 410/09; LAG Niedersachsen 04.10.2010 - 8 Sa 357/10).
  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

    Dieses Fehlen einer ausdrücklichen Abweichung betonen zutreffend die vom Kläger herangezogenen Entscheidungen des LAG München vom 29.07.2010 - 3 Sa 280/10, zitiert nach: JURIS sowie LAG Niedersachsen vom 04.10.2010 8 Sa 357/10 zitiert nach: JURIS).
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